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Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung (1995) durfte der Platz nur provisorisch von der FGOW weiterbetrieben werden. Damit eine dauerhafte zivile Nutzung möglich ist, muss die FGOW beim Bund ein formelles Umnutzungsverfahren durchführen. Dafür werden die Zustimmung aller betroffenen Landeigentümer und die Genehmigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) benötigt. Die FGOW hatte dieses Gesuch zwar 2021 eingereicht, konnte aber die erforderliche schriftliche Zustimmung der Landeigentümer bis dato nicht liefern. Das Bundesverwaltungsgericht aber hat im Mai 2025 bestätigt, dass diese Zustimmung zwingend ist. Damit ist klar: Ohne Einverständnis der Landeigentümer kann der Flugplatz rechtlich gesehen nicht zivil weitergeführt werden. Die FGOW zog das Urteil an das Bundesgericht weiter. Das Verfahren ist nun hängig.

Die Rega hat zu Beginn geprüft, ob eine gemeinsame Nutzung möglich wäre. Doch die Gespräche mit den Landeigentümern haben klar gezeigt: Deren Zustimmung für eine Umnutzung ist abhängig vom Rückbau der Piste. Landeigentümer, Gemeinde und Kanton unterstützen das Rega-Projekt unter anderem deshalb, weil für den geplanten Helikopter-Instandhaltungsbetrieb und für den Hauptsitz der Rega keine Piste benötigt wird, sondern nur einzelne Helikopterlandeplätze. Eine Mehrfachnutzung, für die weiterhin eine Piste benötigt würde, würde am fehlenden Einverständnis der Landeigentümer scheitern und der Aviatikstandort Kägiswil komplett verschwinden.

Der heutige für die Erfüllung ihrer Aufgabe perfekte Standort der Rega am Flughafen Zürich muss aufgrund der geplanten Pistenumrollung bis Ende 2030 aufgegeben werden. Die Rega benötigt daher einen neuen Hauptsitz mit Verwaltung, nationaler Luftrettungszentrale und Helikopter-Instandhaltungsbetrieb.

Kägiswil verfügt über keine Infrastruktur, die den Betrieb der drei Ambulanzjets der Rega erlauben würde. Die Rega prüft aktuell zwei Möglichkeiten für die neue «Homebase» der drei Ambulanzjets sowie für die Mitarbeitenden des Jet-Betriebs: Einen anderen Standort am Flughafen Zürich mit direktem Pistenanschluss sowie einen Standort am Flughafen Bern-Belp.

Kägiswil bietet aus mehreren Gründen optimale Voraussetzungen: 

  • Es handelt sich um ein bestehendes Flugfeld, das im Sachplan Infrastruktur des Bundes eingetragen ist, für welches bereits heute 1000 Helikopterflüge bewilligt sind und im Rahmen eines Umnutzungsverfahren in ein ziviles Helikopterflugfeld umgewandelt werden kann. 
  • Die Landeigentümer, die Gemeinde Sarnen und der Kanton Obwalden unterstützen das Rega-Projekt ausdrücklich. 
  • Das Gelände bietet genügend Platz für Hangar, Werkstätten und die Einsatzzentrale, ohne die Bevölkerung oder Umwelt übermässig zu belasten. 
  • Die Rega wäre Eigentümerin der Infrastruktur und erhält dank einer sehr langfristigen Vertragsdauer des Baurechts Planungssicherheit für diese grosse Investition. 
  • Das Projekt erlaubt gleichzeitig eine Rückführung von Flächen in Kulturland und die Umsetzung von Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen – ein zusätzlicher ökologischer Nutzen und eine erhöhte Lebensqualität für die Region. 

Nein. Die Rega wird in Kägiswil keine Einsatzbasis, sondern den Hauptsitz mit Helikopter-Instandhaltungsbetrieb, Verwaltung und nationaler Luftrettungszentrale bauen. Der Instandhaltungsbetrieb ist quasi die «Garage», wo der geplante «Service» für alle Rega-Helikopter stattfinden wird. Die dafür nötigen, sogenannten Werkflüge finden von Montag bis Freitag zu Bürozeiten statt. Ausnahmen gäbe es höchstens bei Überflügen im Rahmen von unvorhergesehenen Wartungsereignissen, die dringend ausgeführt werden müssen, um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung aus der Luft für die Schweizer Bevölkerung sicherzustellen.

Ein anderer Standort am Flughafen Zürich kommt für einen Umzug des gesamten Hauptsitzes inklusive Verwaltung und Jet- sowie Helikopter-Instandhaltungsbetrieb aus verschiedenen Gründen aktuell nicht in Frage. Aufgrund laufender Abklärungen können wir auf die Hintergründe zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher eingehen. Grundsätzlich gibt es bei der Evaluation von Rega-Standorten und der Beurteilung der Optionen unterschiedliche Kriterien, die es zu gewichten gilt: Dazu gehören aviatische Infrastrukturen (wie z.B. Anflugverfahren), die Platz- und Eigentumsverhältnisse (Miete, Baurecht oder Eigentum), die Flexibilität betreffend betrieblicher Abläufe (siehe z.B. Situation mit Zollkontrollen für Personal der Einsatzbasen Genf/Basel), die Vertragsdauer sowie – als eine von Gönnerinnen und Gönnern finanzierte, gemeinnützige Stiftung – selbstverständlich auch die Höhe der zu tätigenden Investitionen und allfälliger Mietkosten am Standort.

Das BAZL, armasuisse und der Kanton Obwalden führen derzeit gemeinsam den Planungsprozess weiter. Die Rega arbeitet parallel daran, das Baugesuch vorzubereiten. Ziel ist, dass der neue Hauptsitz bis Ende 2030 bezugsbereit ist. Armasuisse hat der FGOW nochmals ein Baurecht für ein Jahr eingeräumt. Das bedeutet, die FGOW kann den Flugplatz während der Planungsphase ein weiteres Jahr nutzen.

Klarstellung: Die Rega hat das FGOW-Verfahren nicht zum Scheitern gebracht

In den letzten Wochen wurde in verschiedenen Medien der Eindruck erweckt, die Rega verdränge die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) vom Standort Kägiswil. Diese Darstellung ist falsch. Da die Rega grossen Wert auf Transparenz legt, legen wir im Folgenden die wichtigsten Fakten zum Projekt und zum aktuellen Stand offen. Ziel ist, dass sich alle Interessierten – Bevölkerung, Medienschaffende, Politik sowie Gönnerinnen und Gönner – ein eigenes, faktenbasiertes Bild machen können.

Einleitend gilt es folgendes festzuhalten: Die Rega hat Verständnis für die Enttäuschung der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), deren jahrelanges Engagement für die Erhaltung der Piste respektive der Umnutzung in ein ziviles Flugfeld, an fehlenden Zustimmungen von Landeigentümern gescheitert ist. Aber mit dem Scheitern des Umnutzungsverfahrens der FGOW hat die Rega nichts zu tun. Die Rega kam erst ins Spiel als klar war, dass der zivile Flugbetrieb der FGOW in Kägiswil keine Zukunft mehr hat.