Das Erbrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und legt fest, wer die gesetzlichen Erben sind und welchen Erbteil diese erhalten. Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen sind mit einem Pflichtteil geschützt und so auf jeden Fall erbberechtigt. Alle anderen Verwandten sind nicht pflichtteilgeschützt und können nach freiem Willen berücksichtigt oder vom Erbe ausgeschlossen werden.
Über den Anteil, der den gesetzlichen Pflichtteil übersteigt, können Sie frei verfügen. Diesen Teil des Vermögens nennt man freie Quote. Gibt es keine pflichtteilgeschützten Erben, fällt das gesamte Vermögen in die freie Quote. Über die freie Quote können Sie im Rahmen eines Testaments völlig frei nach Ihrem Willen verfügen. Sie können damit weitere Angehörige, Ihren Konkubinatspartner oder Organisationen berücksichtigen, die Ihnen wichtig sind.
Der Anteil, der den gesetzlichen Pflichtteil übersteigt, nennt man freie Quote. Gibt es keine pflichtteilgeschützten Erben, fällt das gesamte Vermögen in die freie Quote. Über die freie Quote können Sie im Rahmen eines Testaments völlig frei nach Ihrem Willen verfügen. Sie können damit weitere Angehörige, Ihren Konkubinatspartner oder Organisationen berücksichtigen, die Ihnen wichtig sind.
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